Möchten Sie Aufwendungen geltend machen, ist die Zurich Insurance plc verantwortlich. Diese hat den Dienstleister Kaera beauftragt, um Schadensmeldungen entgegenzunehmen.
Pauschalurlauber haben per Gesetz mit der Reise zwar einen Reisesicherungsschein erworben, doch schon jetzt wird deutlich, dass die versicherte Schadenssumme bei weitem nicht für alle Urlauber ausreicht. Möglich ist, dass Sie nur Teilzahlungen zurückerhalten. Damit sollten Sie sich nicht zufriedengeben, sondern einen Anwalt einschalten, der Ihnen Ihr Geld zurückbringt.
Möglicherweise schon, da sie eine EU-Richtlinie zum Schutz der Urlauber nicht vollständig umgesetzt und den Höchstbetrag der abgesicherten Schadenssumme beschränkt hat. Kontaktieren Sie uns, damit wir Ihnen die Möglichkeiten aufzeigen können.
Haben Sie Ihre Pauschalreise in einem Reisebüro gebucht und wurden nicht auf die Schieflage von Thomas Cook aufmerksam gemacht, könnten Sie auch hier Ansprüche geltend machen. Reisebüros besitzen ihren Kunden gegenüber eine Sorgfaltspflicht. Das bedeutet, bestehen bei einem Veranstalter gewisse Risiken, müssen Urlauber darauf hingewiesen werden. War dem Mitarbeiter des Reisebüros die Schieflage des Tourismuskonzerns bereits bei der Buchung bekannt, hätte er Sie warnen müssen. Ist dies nicht passiert, sprechen Sie mit einem Anwalt über Ihre Möglichkeiten.
Möchten Sie Einzelleistungen wie Flüge oder entgangene Urlaubsfreuden geltend machen, gehen Sie im Insolvenzfall leer aus. Doch das sollten Sie sich nicht gefallen lassen. Setzen Sie Ihren Rechtsanspruch mit Hilfe eines Anwalts durch. Dieser macht Ihre Ansprüche in der Gläubigertabelle des Insolvenzverwalters geltend und klagt auf eine entsprechende Entschädigungssumme.
Auch hier kann es Probleme geben, da der insolvente Reisekonzern viele Zahlungen an Fluggesellschaften zurückgebucht hat. Urlauber, deren Flug nicht gezahlt wurde, haben keinen Anspruch auf einen Rücktransport mit der jeweiligen Airline. Um nach Hause zu kommen müssen Betroffene einen neuen Rückflug buchen und diesen auch selbst zahlen.
Wenn Sie Ihre Reise bereits angetreten haben und der Rückflug vom Reiseveranstalter nicht bezahlt wurde, müssen Sie den Rückflug aus eigener Tasche finanzieren. Auch einige Hotels lehnen Reisende ab. In diesem Fall werden Sie auch zur Vorkasse gezwungen. Schalten Sie am besten bereits frühzeitig einen Anwalt ein, damit Sie nicht in die Kostenfalle tappen und Fallstricke vermeiden, die die Insolvenzversicherung Ihnen später zur Last legen kann.
Das auch die deutschen Tochterkonzerne von Thomas Cook Insolvenz angemeldet haben, tritt der Versicherungsfall ein. Haben Pauschalreisende beispielsweise vierzehn Tage Urlaub gebucht, wird dieser aufgrund der ausbleibenden Zahlungen vorzeitig beendet. Hotels und Veranstalter vor Ort werden sich weigern, Ihnen die gebuchten Leistungen zu offerieren.
Haben Sie Ihren zweiwöchigen Urlaub bereits nach 7 Tagen beendet und sind nach Hause geflogen, verlangen Sie von der Versicherung die Hälfte aller Kosten, gerechnet von den Gesamtkosten des Urlaubs. Geben Sie sich nicht mit lediglich einer Rückerstattung der Hoteltage zufrieden. Lassen Sie sich von einem Anwalt genau aufzeigen, welche Summe Ihnen zusteht.
Haben Sie Ihre Reise mit der Kreditkarte bezahlt, besteht innerhalb einer bestimmten Frist die Möglichkeit, der Abbuchung zu widersprechen. So können Sie sich unter Umständen Ihr Geld für nicht stattgefundene Flüge oder nicht in Anspruch genommene Hotelübernachtungen zurückholen. Sprechen Sie mit Ihrer Bank, wie Sie genau vorgehen müssen.
Der Flugbetrieb von Condor findet planmäßig statt. Zudem haben Bund und die Landesregierung von Hessen einem Überbrückungskredit zugestimmt, welcher den Betrieb der nächsten sechs Monate absichert.
Haben Sie Ihre Reise bei einem Reiseveranstalter der Thomas Cook Group gebucht und möchten den Flug mit Condor antreten, ist dies nicht möglich. Die Fluglinie darf Passagiere von Thomas Cook aus rechtlichen Gründen nicht befördern.
Besteht eine Reise aus mindestens zwei gleichzeitig bei einem Veranstalter erworbenen Bausteinen wie Hotel und Flug, handelt es sich um eine Pauschalreise. Haben Sie hingegen nur einen Flug oder eine Unterkunft gebucht, handelt es sich um eine Einzelleistung ohne Reisesicherungsschein.
Auf der Website weist Thomas Cook explizit darauf hin, dass folgende Unternehmen nicht von der Insolvenz betroffen sind:
Bei Fragen zu Ihrer Buchung wenden Sie sich direkt an den Reiseveranstalter.
Nein. Haben Sie Ihre Reise noch nicht angetreten, fordern Sie umgehend Ihr Geld zurück. Da nun auch die deutschen Tochtergesellschaften von Thomas Cook Insolvenz angemeldet haben, müssen Sie Ansprüche bei der Insolvenzversicherung geltend machen.